Mofa-AusbildungAb einem Alter von 15 Jahren darf man bereits mit einem motorbetriebenen Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Es handelt sich hierbei um das Mofa. Die Berechtigung zum Mofa fahren wird durch die sogenannte "Prüfbescheinigung" (ist kein Führerschein) nachgewiesen. Diese Bescheinigung wird sofort nach der Theoretischen Prüfung ausgehändigt. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass man die Prüfung besteht und das man das Mindestalter erreicht hat.AusbildungskostenDie kompletten Ausbildungskosten incl. Lehrmaterial betragen 135 Euro.BeschreibungWer auf öffentlichen Straßen ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl führt, der eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h hat, muß in einer Prüfung nachgewiesen haben, daß er
Technische Bestimmungen: Es handelt sich um einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Das Mofa darf nicht mehr als 50³ cm Hubraum haben. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein. AusbildungsumfangDer Theorie Unterricht muß im folgenden Umfang besucht werden (gleich wie bei Klasse M):
Es erfolgt eine praktische Ausbildung über 90 Minuten. In dieser Doppelstunde werden mindestens folgende Übungen zur Fahrzeugbeherrschung durchgeführt:
Das Lernziel dieser Übungen ist das sichere beherrschen eines Mofas. PrüfungenTheorie: Die Theorie Prüfung erfolgt, wenn alle Unterrichtseinheiten besucht worden sind. Des weiteren muß die praktische Ausbildung ebenfalls abgeschlossen sein. Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, wobei max. 7 Fehlerpunkte zulässig sind. Praxis: Es gibt keine praktische Prüfung. UnterlagenZur Mofa-Ausbildung benötigen Sie nur ein aktuelles biometrisches Lichtbild. |
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