
Neue Fahrzeugpapiere
Seit dem 1. Oktober 2005 gelten neue Dokumente für die Fahrzeugzulassung:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein
- die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief
Die bisher ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten ihre Gültigkeit. Bei Neuzulassungen und bei jeder Änderung der Fahrzeugpapiere gibt die Behörde allerdings nur noch die neuen Dokumente aus. Das betrifft z. B. die Ummeldung, den Halterwechsel oder die Eintragung technischer Änderungen. Für die geplante Einführung einer Chipkarte steht derzeit noch kein Termin fest.
Unberührt bleiben die Verpflichtungen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist – wie bisher der Fahrzeugschein – bei allen Fahrten mitzunehmen und bei Kontrollen an berechtigte Personen auszuhändigen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II dient – wie bisher der Fahrzeugbrief – als Nachweis des Eigentums und sollte deshalb sicher aufbewahrt und nicht mitgeführt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil 1(bisher Fahrzeugschein): Die Einträge auf der Vorderseite sind codiert, Erläuterungen dazu stehen auf der Rückseite.


Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bisher Fahrzeugbrief): Jetzt im Format DIN A4. Alle Angaben stehen auf der Vorderseite.

Grund für die Änderung
Grund für die Änderung ist eine EU-Richtlinie, die für eine vereinfachte Lesbarkeit im grenzüberschreitenden Verkehr und für mehr Fälschungssicherheit sorgen soll. Diese Vorgaben sollen erreicht werden durch EU-einheitliche Identifizierungscodes und durch Sicherheitsmerkmale im Papier und auf der Oberfläche. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) erhält eine fortlaufende Registrierungsnummer, wodurch sich gestohlene Dokumente besser identifizieren lassen, die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) enthält aus Datenschutzgründen nur noch zwei statt bisher sechs Haltereintragungen.
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